Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder Ersatzzeit belegt sind.
Sie werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet.
Siehe Gesetzliche Rentenversicherung
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de