Persönliche Entgeltpunkte (Gesetzliche Rentenversicherung)

Die persönlichen Entgeltpunkte geben das Arbeitsleben des Versicherten wieder. Für ihre Ermittlung sind zu berücksichtigen:

Die Summe dieser Entgeltpunkte ist mit dem Zugangsfaktor zu vervielfachen. Das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte.


Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de