Zugangsfaktor (Gesetzliche Rentenversicherung)

Mit dem Zugangsfaktor sind die ermittelten Entgeltpunkte zu vervielfältigen. Das Ergebnis sind persönliche Entgeltpunkte.

Der Zugangsfaktor beträgt grundsätzlich 1,0. Er ist größer als 1,0, wenn eine Rente wegen Alters trotz erfüllter Wartezeit erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird. Der Zugangsfaktor ist kleiner als 1,0, wenn eine Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird.


Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de