Arbeitsausfalltage (Gesetzliche Rentenversicherung)

Arbeitsausfalltage wurden im Sozialversicherungsausweis der ehemaligen DDR seit etwa 1974/75 bis 30.06.90 eingetragen. Es handelt sich hierbei um Zeiten, in denen Geldleistungen der Sozialversicherung bezogen wurden beziehungsweise um Zeiten der vereinbarten unbezahlten Freistellung von der Arbeit. Je 5 solcher Arbeitsausfalltage werden pauschal in 7 Kalendertage umgerechnet.


Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de