Durchschnittseinkommen (Gesetzliche Rentenversicherung)

Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich unter Berücksichtigung vom statistischen Bundesamt erhobener Daten festgestellt. Für das Jahr 2008 wurde das Durchschnittsentgelt auf 30.625 Euro festgelegt. Für 2009 und 2010 wurde ein vorläufiges Durchschnittsentgelt veranschlagt:

2009 = 30.879 Euro

2010 = 32.003 Euro


Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de