Leistungsart der Privaten Krankenversicherung (PKV). Dazu zählen nach den Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) und den Tarifbestimmungen:
- Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, ambulante Operationen u.a.
- Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
- Vorsorgeuntersuchungen
- Psychotherapeutische Behandlungen
Im Unterschied zur GKV sind in der Regel folgende Leistungsverbesserungen enthalten:
- Brillen werden im Rahmen von jährlichen Höchstbeträgen erstattet.
- Im Einzelfall sind auch nicht schulmedizinische Behandlungsmethoden mitversichert, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben.
- Heilpraktikerbehandlungen sind mitversichert.
- Der Arzt kann frei gewählt werden, allerdings gibt es inzwischen auch einige Tarife, die vorsehen, dass der Versicherte grundsätzlich erst den Hausarzt aufsucht.
- Der Arzt kann einen höheren als den einfachen Gebührensatz abrechnen.
- Es werden keine Zuzahlungen bei Medikamenten und anderen Leistungen erhoben.
- Fahrtkosten bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit sind mitversichert.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...