Courtage

Vergütung des Versicherungsmaklers. Sie wird als Anteil an der vom Kunden gezahlten Prämie berechnet und traditionell ausschließlich vom Versicherungsunternehmen bezahlt, obwohl das Gesetz einen hälftigen Anspruch gegen Versicherer und Kunde vorsieht. In den Kompositversicherungssparten ist es üblich, eine durchlaufende Courtage zu bezahlen, die in ihrer Höhe nicht nach Abschluss- und Bestandsverwaltungsanteil unterschieden wird. In den Sparten Lebens- und Krankenversicherung hingegen wird eine einmalige, erhöhte Abschlusscourtage gezahlt und eher selten eine geringe Bestandscourtage.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...