Befreiung von der Sozialversicherung (SV Check)

Auch SV-Clearing genannt.

Unter Sozialversicherungsbeurteilung versteht man die objektive Statusfeststellung für alle sozialversicherten Gesellschafter, Inhaber, Vorstände, Geschäftführer, Prokuristen sowie für die bei den Selbständigen und Gesellschaftern beschäftigten Ehepartner und Kinder. Selbige Personengruppen haben objektiv sowohl Merkmale eines sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnisses als auch Merkmale eines selbständig Tätigen wie freie Arbeitseinteilung, Weisungsungebundenheit und herausragende Kenntnisse. Die Sozialversicherungsbeurteilung klärt in einem Feststellungsverfahren welche dieser Merkmale überwiegen. Demzufolge werden die Personen dadurch rechtssicher zur Gruppe der Angestellten (sozialversicherungspflichtig) oder zur Gruppe der Selbständigen (sozialversicherungsfrei) eingestuft.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von Lößner & Partner zur Verfügung gestellt.