Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind ausgeschlossen:
- Geistes- und Bewusstseinsstörungen, zum Beispiel durch Alkohol und Drogen
- Unfälle beim Versuch oder der Ausführung einer Straftat
- Krieg und Bürgerkrieg
- Luftfahrtrisiken
- Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen
- Strahlen
- Heilmaßnahmen, die nicht unfallbedingt sind
- Infektionen
- Vergiftungen
- Bauch- oder Unterleibsbrüche, soweit sie nicht durch eine gewaltsame, von außen kommende Einwirkung entstanden sind
- Bandscheibenschädigungen, Blutungen an inneren Organen oder im Gehirn
- Psychische Reaktionen und dadurch bedingte krankhafte Störungen
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...