Mediation

Die Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Das Ziel der Mediation ist es, mit Unterstützung eines unparteiischen Dritten, eines Mediatoren, eine einvernehmliche Vereinbarung zu erreichen, die den Bedürfnissen und Interessen der beteiligten Personen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Mediationen können grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium durchgeführt werden - sowohl vor als auch während eines gerichtlichen Verfahrens. Es gibt auch Gerichtsmediationen, in denen ein Gerichtsmediator, also ein Richter, tätig wird. Das streitige Verfahren wird dann für die Dauer der Mediation ausgesetzt. In der Rechtsschutzversicherung sind jedoch die außergerichtlichen Mediationen praxisrelevanter.

Der Beruf des Mediatoren ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Auch gibt es derzeit nur sehr bedingt einheitliche Standards für die Mediatorenausbildung.


Quellenhinweis:

Wir bedanken uns beim BGV, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.