Obliegenheiten (Private Krankenversicherung)

Im privaten Krankenversicherungsvertrag werden so genannte Obliegenheiten geregelt.

Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers, welche sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Werden diese Pflichten „verletzt“ durch den VN, kann dies zum Verlust des gesamten Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung führen.

Was darunter zum Beispiel zu verstehen ist: