Leistungen, die über die Allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen, insbesondere die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt mit privatärztlicher Liquidation. Wahlleistungen sind nur in der privaten Krankenversicherung versicherbar.
Stationäre Heilbehandlung (PKV)
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...