Für wen sich ein Wechsel lohnt, lässt sich nur am konkreten Beispiel berechnen. Zudem ist nicht jedem die Aufnahme in der PKV grundsätzlich gesichert. Wie wir wissen, spielen in der PKV Risikofaktoren wie beispielsweise Alter und mögliche Vorerkrankungen eine wichtige Rolle in der Annahmepolitik der PKV-Unternehmen.
In der folgenden Gegenüberstellung sind die Vor- und Nachteile der Systeme gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung dargestellt.
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GKV |
PKV
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Aufsicht
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Bundesversicherungsamt Berlin
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Bundesamt für Finanzdienstleistungen (Ba Fin)
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Rechtsgrundlagen
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- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- Satzung der jeweiligen Krankenkasse
- Reisversicherungsordnung
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- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allg. Versicherungsbedingungen (AVB)
- Klauseln
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Träger
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Körperschaft des öffentlichen Rechts
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- Aktiengesellschaft
- VVaG
- Öffentlich Rechtliche Körperschaft
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Versicherte Personen
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Versicherte Personen (Gesetzliche Krankenversicherung)
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Versicherte Personen (Private Krankenversicherung)
- Versicherung kraft Vertrag (freiwillig)
Vollversicherung:
Zusatzversicherung:
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Wechsel der Krankenversicherung
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- Wechsel grundsätzlich möglich
- Wechsel zur PKV wenn Zugangsvoraussetzungen PKV erfüllt sind
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- Wechsel nur mit erneuter Gesundheitsprüfung der versicherten Person
- Rückkehr zur GKV nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich
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Prämien
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Solidaritätsprinzip
- Umlageverfahren
- einkommensabhängig bis zur Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragssatz der jeweiligen Krankenversicherung (Zusatzbeitrag abhängig von der jeweiligen GKV)
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Äquivalenzprinzip
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Leistungsabrechung
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Sachleistungsprinzip
- einheitlich
- Arzt rechnet über die kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse ab
- Für Arzneien, Zahnersatz, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte sind Eigenanteile zu zahlen
- Auf Antrag auch Kostenerstattungsverfahren möglich
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Kostenerstattungsprinzip
- je nach gewählten Tarif
- Krankentagegeld wird in vereinbarter Höhe gezahlt
- bei ambulanter Behandlung rechnet der Arzt direkt mit dem Versicherten ab. Die Rechnung wird dann an das PKV Unternehmen geschickt
- bei stationärer Behandlung geht die Rechnung direkt an die PKV, Chefarztbehandlungen zahlt wiederum der Versicherte direkt
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Beitragsanpassung
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Über GKV-Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze und Zusatzbeiträge
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Treuhänder kann (Je nach Bedingungen) die Prämien bei Kosensteigerung anpassen
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Demographiesicherheit
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Umlageverfahren: Zukunfssicherung nahezu nicht möglich
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Kapitaldeckungsverfahren: Altersrückstellungen und gesetzlicher Beitragszuschlag (10%) wirkt als "Beitragspuffer"
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Wartezeiten
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Keine
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- Sind vorhanden
- Möglichkeit des Wartezeiterlass beim Wechsel GKV -> PKV
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Versicheurngsschutz & Leistungen
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- der Versicherungsschutz ist gesetzlich geregelt und bei nahezu allen GKV`en identisch (95%)
- 5% der GKV-Leistungen können die Kassen individuell anbieten
- übernimmt Kosten für Vertragsärzte, sowie nächstgelegenes und geeignetes Krankenhaus
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- individuell vertraglich vereinbart
- Erstattung von Behandlungskosten von niedergelassenen Ärzten / Zahnärzten
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Geltungsbereich
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- BRD, EU, Norwegen, Island, Liechtenstein
- Länder mit einem Sozialversicherungsabkommen mit der BRD
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Europa
- 1 bis 3 Monate außereuropäisches Ausland. Verlängerung auf Antrag möglich, unbefristeter weltweiter Schutz in Spezialtarifen möglich
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Quellenhinweis:
Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).