Regelbeitrag (Gesetzliche Rentenversicherung)

Der Regelbeitrag für Selbständige beträgt 2011 monatlich:


Tabelle: Regelbeitrag für das Jahr 2011
alte Bundesländer neue Bundesländer
508,45 Euro 445,76 Euro


Er wird ermittelt, indem die jeweilige Bezugsgröße mit dem Beitragssatz vervielfältigt wird. Die Bezugsgröße entspricht etwa einem durchschnittlichen Einkommen.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de