Regelbeitrag (Gesetzliche Rentenversicherung)

Der Regelbeitrag für Selbständige beträgt 2012 monatlich:


Tabelle: Regelbeitrag für das Jahr 2012
alte Bundesländer neue Bundesländer
514,50 Euro 439,04 Euro


Er wird ermittelt, indem die jeweilige Bezugsgröße mit dem Beitragssatz vervielfältigt wird. Die Bezugsgröße entspricht etwa einem durchschnittlichen Einkommen.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de