Sozialversicherungswerte

BBG gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost:

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für Ostdeutschland bleibt unverändert bei 57.600 € (wie im Jahre 2011). Die Beitragsbemessungsgrenze für Westdeutschland steigt von 66.000 € auf 67.200 €.


BBG gesetzliche Krankenversicherung:

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung steigt von 44.550 € auf 45.900 €.


Beitragssatz zur gesetzliche Krankenversicherung:

Der Bundestag hat am 12. November 2010 die Gesundheitsreform beschlossen. Mit dieser Reform steigt zum 1. Januar 2011 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9% auf 15,5% (inkl. Sonderbeitrag von 0,9%).


Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung:

Mit Beschluss des Konjunkturpakets II wurde der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,0% auf 2,8% abgesenkt. Diese Absenkung läuft mit dem 31. Dezember 2010 aus. Damit beträgt der Arbeitslosenversicherungssatz ab 1. Januar 2011 wieder 3,0%.


Werte zur gesetzlichen Rentenversicherung:

Das Durchschnittsbruttoentgelt steigt von 30.268 € auf 32.446 €, der Umrechnungswert Ost ändert sich auf 1,1754.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem "AltersvorsorgePLANER" von maklercockpit.de

Stand: 01.2012