Verkehrsopferhilfe

Verkehrsopferhilfe e. V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Telefon 040/301800.

Die Verkehrsopferhilfe tritt in den Fällen ein, in denen ein Verkehrsopfer durch keine Haftpflichtversicherung Ersatz erhalten kann, zum Beispiel weil der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat und nicht ermittelt werden kann, oder wenn trotz Versicherungspflicht keine gültige Haftpflichtversicherung bestanden hat.

Ersetzt werden im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen Personenschäden, soweit hierfür nicht andere Leistungsträger (z.B. Krankenkassen) aufkommen, und ggf. Schmerzensgeld in besonders schweren Fällen. Ersatz von Sachschäden am Fahrzeug des Unfallopfers wird nur eingeschränkt geleistet. Es gilt grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 500 EUR, bei Fahrerflucht des Unfallverursachers wird der Sachschaden nicht übernommen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...