Öffentliches Recht

Im Gegensatz zum Privatrecht regelt das öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat. Hierzu zählt z.B. das Strafrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Steuerrecht. Ansprüche aus Vorschriften des öffentlichen Rechts sind nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. D&O-Versicherung) Gegenstand der Haftpflichtversicherung.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...