Öko-Audit

Im Jahre 1993 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft eine Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einer gemeinschaftlichen Umweltmanagement- und Betriebsprüfungsregelung (sog. Öko-Audit) erlassen. Ziel ist die Förderung der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit. Diese EU-Verordnung wurde 1995 durch das Umweltauditgesetz (UAG) ergänzt und anwendungsfähig gemacht. Durch systematische Ermittlung des Ist-Zustandes, Festlegung von konkreten, nachprüfbaren Zielen, Bereitstellung der Mittel der Zielerreichung und bewusste Öffentlichkeitsarbeit kann das teilhabende Unternehmen eigene Vorteile erzielen, z. B. die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes und bessere Akzeptanz bei Behörden und der Öffentlichkeit.

Die Qualität des Umweltmanagements wird auch bei der Ausgestaltung der Umwelthaftpflichtversicherung berücksichtigt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...