Übergangsgeld (Gesetzliche Rentenversicherung)

Das Übergangsgeld dient der wirtschaftlichen Absicherung der Rehabilitanden während einer Leistung zur Rehabilitation. Gleichzeitig erzieltes Erwerbseinkommen, zum Beispiel die Entgeltfortzahlung, wird auf das Übergangsgeld angerechnet.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de