Überschallknall

Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf den durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwellen beruhen. Mitversicherbar ist der Überschallknall in der Extended Coverage-Deckung nach den Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung für Industrie- und Handelsbetriebe (ECB 87).


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