Überzahlung von Renten (Gesetzliche Rentenversicherung)

Werden Leistungen des Rentenversicherungsträgers zu Unrecht erbracht, weil zum Beispiel die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rentenzahlung wegfallen und wird diese Rentenzahlung über den Wegfallzeitpunkt vom Rentner weiter bezogen, sind überzahlte Beträge an den Rentenversicherungsträger zurückzuzahlen.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de