50% Klausel Haftungszeitraum Provisionen


Die 50% Klausel besagt:

Der Vertriebspartner (VP) haftet solange, bis der Kunde doppelt so viel einbezahlt hat, wie der Vertriebspartner Provision erhalten hat.

Beispiel:

Erhält der VP 40 ‰ rechnet sich die 50% Klausel wie folgt:

= (Bewertungsumme/1000 x 40 x 2) / Monatsbeitrag

ergibt z.B. 24 Monate


Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von FABIS.