AVAD

Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD)
Normannenweg 2
20537 Hamburg
Tel. 040/251921-0
www.avad.de

Die Einrichtung wird von den Verbänden der Versicherungswirtschaft und Bausparkassen getragen und dient dazu, ungeeignete Vermittler und Personen aus dem Vertrieb von Versicherungs- und Bausparprodukten fernzuhalten. Zu diesem Zweck geben die Versicherungsunternehmen und Bausparkassen Tätigkeitsmeldungen über jede im Vertrieb tätige Person bzw. jede abgeschlossene Courtagevereinbarung ab sowie Auskünfte bei Beendigung des Arbeits- oder Vertretervertrages bzw. der Courtagevereinbarung. Aus dieser Auskunft gehen die Art der Zusammenarbeit, die Umstände der Beendigung und ggf. angefallene Kritikpunkte, wie zum Beispiel offene Lastsalden, Betrug und andere Vergehen, hervor.

Versicherungsunternehmen sind aufsichtsamtlich gehalten, vor Verpflichtung einer Person im Vertrieb die bei der AVAD vorliegenden Auskünfte einzuholen.

Mit Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie muss in Deutschland ein Zentralregister der Versicherungsvermittler eingeführt werden. Da die AVAD selbst in privater Trägerschaft ist, kann sie voraussichtlich keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen, unter Umständen aber bei der Einrichtung eines gesetzlichen Registers behilflich sein.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...