Abkommensrecht (Gesetzliche Rentenversicherung)

Der nachstehende Artikel bezieht sich auf die gesetzliche Rentenversicherung.

Koordinierende Regelungen, die die Bundesrepublik Deutschland im Wege von Sozialversicherungsabkommen mit anderen Abkommensstaaten getroffen hat.

Als Abkommensstaaten werden die Länder bezeichnet, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat:


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de