Abschlussvertreter

Er ist berechtigt, Versicherungsverträge im Namen des Versicherungsunternehmens abzuschließen, zu verändern, zu verlängern, zu kündigen oder den Rücktritt zu erklären. In der Praxis wird dieses Recht sehr selten eingeräumt.

In der Geschichte der Versicherungsvermittlung spielte der Abschlussvertreter im 19. Jahrhundert eine besondere Rolle. Auf Grund der unterentwickelten Kommunikationswege wurden Versicherungsagenten in einigen Fällen mit der Abschlussvollmacht ausgestattet, weil eine regelmäßige Kommunikation mit dem Versicherungsunternehmen, das den Risikoträger darstellte, nicht möglich war.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...