Abzug neu für alt

Ausgangsbasis für die Ermittlung des Zeitwertes ist bei Hausrat, Gebrauchsgegenständen, Arbeitsgeräten und Maschinen der Wiederbeschaffungspreis, und bei Gebäuden der ortsübliche Bauwert, also der Wert vergleichbarer neuer Sachen bzw. Neubauten. Die Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert ergibt den Abzug neu für alt. Dies ist die Wertminderung infolge Abnutzung, Alter und Gebrauch.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...