Akupunktur (Krankenversicherung)

Aufwendungen für Akupunktur werden regelmäßig im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet, wenn die Akupunktur zur Schmerzbehandlung eingesetzt wird (z. B. bei Arthrosen, Ischialgien, Polyarthritis, Wirbelsäulenerkrankungen etc.).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...