Altbauten

Durch die "Zusatzbedingungen Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden" können Schäden an bestehenden Altbauten mitversichert werden, an denen Aus- und Umbauten stattfinden.

Ausgeschlossen bleiben:

  1. Risse durch Eingriffe in die tragende Konstruktion des Altbaus, durch Rammarbeiten, durch Veränderung der Grundwasserverhältnisse und durch Setzungen, außer wenn ein teilweiser oder vollständiger Gebäudeabbruch notwendig wird
  2. Schönheitsreparaturen und Reinigungskosten
  3. Diebstahl
  4. Schäden, die von einer Gebäudeversicherung übernommen werden

Die Altbautenversicherung schließt eine Deckungslücke, da die Bauleistungsversicherung nur den Neubau absichert und die Gebäudeversicherung die typischen baubedingten Schäden nicht einschließt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...