Altlasten

Altlasten spielen bei der Sanierung von Grundstücken und bei deren versicherungsrechtlicher Bewältigung eine bedeutende Rolle. Der Begriff der Altlasten ist weder gesetzlich normiert, noch durch die Rechtsprechung definiert. Allgemein versteht man unter Altlasten Altablagerungen und Altstandorte, von denen nach den Erkenntnissen einer konkreten Untersuchung und sachkundigen Beurteilung eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...