Anbauten

Anbauten sind als Bestandteil eines versicherten Gebäudes ohne Antrag mitversichert, wobei allerdings eine Anpassung der Versicherungssumme erforderlich ist. Ist der angebaute Teil von völlig anderer Art als das ursprüngliche Gebäude (z. B. Anbau eines Wohnhauses an einen Viehstall), gilt dies nicht.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...