Anspruch

Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Ein Anspruch setzt eine Anspruchsgrundlage, die sich entweder aus dem Gesetz oder aus einem Vertrag ergeben kann, voraus. Derjenige, der einen Anspruch erhebt, ist der Anspruchsteller. Stützt er seinen Anspruch auf eine Schadenersatznorm, hat der Haftpflichtversicherer dem Anspruchsgegner im Rahmen des Versicherungsvertrages Deckung zu gewähren.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...