Arbeitgeberfinanzierte bAV

Versorgungsleistungen für den Arbeitnehmer und ggf. seine Hinterbliebenen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusagt und finanziert. Motiv ist dabei in der Regel, qualifizierte Mitarbeiter zu finden und zu halten.

Je nach gewähltem Durchführungsweg kann der Arbeitgeber entweder steuermindernde Pensionsrückstellungen bilden (Direktzusage) oder die Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen (Zuwendungen zu Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse sowie die Beiträge zu Rückdeckungsversicherungen).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...