Arbeitgeberzuschuss (Krankenversicherung)

Hat ein versicherungsfreier Arbeitnehmer eine private Vollversicherung abgeschlossen, hat er Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber analog der hälftigen Beitragstragung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Beitrags zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbeitrags zur GKV, berechnet auf Basis des durchschnittlichen Beitragssatzes aller Krankenkassen.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat ein Monatseinkommen von 4.500 EUR und ist privat krankenversichert. Seine Krankenversicherung kostet 380 EUR im Monat.

Der Höchstzuschuss liegt aktuell (2011) bei 3.712,50 EUR (Beitragsbemessungsgrenze 2011) × 15,5 Prozent (durchschnittlicher Beitragssatz der GKV, Stand 01/2011): 2 = 287,72 EUR.

Im vorliegenden Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf 380 EUR: 2 = 190 EUR; dieser Betrag liegt unter dem Höchstzuschuss.

Hinweis:

Der Arbeitgeber beteiligt sich in der Regel nicht an einer in der PKV vereinbarten Selbstbeteiligung. Deshalb ist es für Arbeitnehmer meistens wenig attraktiv, eine hohe Selbstbeteiligung zu wählen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...