Arbeitsbücher wurden in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg und teilweise bis Anfang der 50iger Jahre ausgestellt. In ihnen wurden Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten eingetragen. Entgelteintragungen fehlen jedoch.
Daher kann man mit dem Arbeitsbuch Zeiten in der gesetzliche Rentenversicherung lediglich glaubhaft machen, jedoch nicht nachweisen.
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de