Arbeitsgemeinschaft

Deckungserweiterung für die Haftung des Versicherungsnehmers aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften. Hieraus können gesamtschuldnerische Haftungen entstehen. Nicht gemeint ist damit die eigene Haftung der übrigen, an der Arbeitsgemeinschaft beteiligten Firmen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...