Attestkosten (Private Krankenversicherung)

Die Honorare für direkt angeforderte ärztliche Auskünfte bei Antragstellung in der PKV zur Risikoprüfung werden von den Versicherungsgesellschaften bezahlt. Beantragt der Antragsteller eine Krankenversicherung mit Wartezeitenerlass aufgrund einer ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung, so muss er die Kosten hierfür selbst übernehmen. Kosten für ärztliche Gutachten und Atteste für private und dienstliche Zwecke sind ebenfalls selbst zu tragen. Bei einem Probeantrag werden die Kosten für einen Arztbericht bzw. für eine Arztrückfrage nur übernommen, wenn der Versicherungsvertrag zustande kommt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...