Ausschlüsse (Allgemeine Sachversicherung)

Grundsätzlich gelten aus der Sachversicherung folgende Gefahren und Schäden als ausgeschlossen:

Daneben gibt es je nach versicherter Gefahr weitere Ausschlüsse, die aber teilweise durch besondere Vereinbarung (Klauseln oder einzelvertragliche Vereinbarung) wieder eingeschlossen werden können.

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Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...