In der Privaten Krankenversicherung werden gemäß § 5 der Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) bzw. -tagegeldversicherung (MB/KT) folgende Leistungsausschlüsse definiert:
- Durch Krieg oder Wehrdienst verursachte Krankheiten, Unfälle oder Todesfälle
- Vorsätzlich verursachte Krankheiten und Unfälle
- Entziehungskuren
- Leistungen durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser etc., die der Versicherer aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen hat, sofern der Versicherte hierüber informiert war
- Kuren, Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger
- Behandlung durch Ehegatten oder enge Familienmitglieder (Eltern oder Kinder), erstattet werden nur Sachkosten
- Generell Kosten, für die ein gesetzlicher Versicherungsträger bereits aufkommt
- Heilbehandlungskosten, die ein medizinisch notwendiges Maß übersteigen
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...