Ausstellungsstück

Ausstellungsstücke fallen nicht unter die Versicherung der Betriebseinrichtung. Dieser Ausschluss von Sachen, die nicht verkauft werden sollen, sondern lediglich Demonstrations- oder Ausstellungszwecken dienen und zu einem späteren Zeitpunkt ausgesondert werden, dient der Abgrenzung gegenüber der Position Waren. Er bezieht sich auch dann nur auf die Betriebseinrichtung, wenn sie zusammen mit den Waren summarisch versichert ist.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...