Auszehrungsverbot

In § 5 Abs. 1 BetrAVG geregeltes Verbot der Minderung oder Entziehung von Leistungen bei Eintritt des Versorgungsfalles durch Erhöhung anderweitiger Versorgungsbezüge.

Beispiel: Der Arbeitgeber erbringt eine statische Leistung, auf die dynamische Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...