Bäume

Bäume gelten als Grundstücksbestandteile, werden aber in aller Regel auch nicht durch besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.

Durch Klausel 7363 können aber Kosten für das Entfernen, den Transport und die Entsorgung von Bäumen mitversichert werden, die auf dem Versicherungsgrundstück durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzt sind, sofern sie nicht schon abgestorben waren.


Weiterführende Links

Siehe Wohngebäudeversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...