Barauszahlung

Form der Überschussverwendung in der Lebensversicherung. Die Überschüsse werden dem Versicherungsnehmer jeweils ausbezahlt. Die Barauszahlung wird selten verwendet, weil die bar ausgeschütteten Zinsen kapitalertragsteuerpflichtig sind.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...