Basistarif (Private Krankenversicherung)

Ab 1.1.2009 anzubietender Krankheitskostentarif mit Leistungen ähnlich der GKV, in dem der Versicherer keinen Antragsteller ablehnen oder Risikozuschläge erheben darf, zudem sind die Beiträge auf die Höchstbeiträge zur GKV begrenzt.

Der bisherige Standardtarif ist in den Basistarif zu überführen.

Allen freiwillig gesetzlich Krankenversicherten sowie allen im Normaltarif Privatversicherten ist im ersten Halbjahr 2009 einmalig ein Wechselrecht in den Basistarif unter Mitnahme teilweiser Alterungsrückstellungen zu eröffnen (§ 12 Abs. 1a VAG, § 193 Abs. 5 VVG).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...