Verpflichtungen aus der Gewährleistung sind für Bauunternehmen von erheblicher Tragweite. Dafür müssen normalerweise Rückstellungen gebildet werden. Durch den Abschluss einer Baugewährleistungs-Versicherung werden dem Unternehmer Rückstellungen dafür erspart, was im Hinblick auf die Liquidität und die Wettbewerbssituation des Unternehmens von großer Bedeutung ist.
Abgesichert werden Mängel, die nach Abnahme des Bauvorhabens erstmals auftreten. Versicherungsschutz besteht für den vertraglich vereinbarten Gewährleistungszeitraum - maximal für fünf Jahre.
Der Bauherr profitiert beispielsweise im Insolvenzfall des Unternehmers von der Erstattungszusage über die berechtigten Nachbesserungskosten sowie von der Dokumentation des direkten Anspruchs des Bauherrn gegenüber dem Versicherer in einem Zertifikat. Er kann dadurch sicher sein, dass während der gesamten Gewährleistungsphase ausreichende Mittel für die Nachbesserungsarbeiten zur Verfügung stehen.
Das Bestehen einer Baugewährleistungs-Versicherung ist auch Voraussetzung für den Abschluss einer Baufertigstellungs-Versicherung (siehe Beitrag Baufertigstellungs-Versicherung) die dem Kunden die Fertigstellung des Bauwerks auch im Fall der eigenen Insolvenz (Insolvenz des Bauunternehmers) garantiert.
Nach § 1 der BGV sind Gegenstand der Deckung gegen den VN gerichtete Mängelansprüche aus der Tätigkeit
Der Versicherungsschutz umfasst den Schutz vor finanziellen Folgen, die mit Gewährleistungsverpflichtungen für Mängel verbunden sind, die erstmalig nach der Abnahme auftreten, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach der Abnahme.
Der Deckungszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum von der Abnahme des Bauwerks über die Nutzungsphase des Bauwerks bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen (bis zu fünf Jahre).
Die Leistung des Versicherers umfasst:
Für den Fall, dass es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über den Anspruch zwischen dem Versicherten und dem Anspruchsteller oder seinem Rechtsnachfolger kommt, führt der Versicherer auf seine Kosten den Rechtsstreit im Namen des Versicherten.
Nach § 4 der BGV bildet die im Versicherungsschein angegebene Deckungssumme die Höchstgrenze für alle Versicherungsfälle, die im Zusammenhang mit dem versicherten Bauvorhaben stehen. Der Versicherer leistet Entschädigung für die Kosten, die aufgewendet werden müssen (Selbstkosten, d. h. Wagnis und Gewinn werden nicht ersetzt), um den Mangel an dem Bauvorhaben zu beseitigen. Eine wertmäßige Begrenzung (Höchstersatzleistung) besteht für
Nicht erstattet werden Ansprüche wegen "Sowiesokosten", die bei ordnungsgemäßer Leistungserfüllung von vornherein angefallen wären. Soweit im Versicherungsschein nichts Abweichendes vereinbart ist, hat sich der VN mit 10 Prozent an der vom Versicherer anerkannten Entschädigungssumme, mindestens jedoch mit 2.500 EUR einmalig je Versicherungsfall selbst zu beteiligen.
Eine Reihe von Deckungsausschlüssen begrenzen die Leistungspflicht des Versicherers, die in Verbindung mit dem Deckungszeitraum zu sehen sind. Dazu gehören nach § 5 BGV:
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben auch Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden sowie Mängelansprüche wegen Schadenverursachung durch ein bewusst gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidriges Verhalten des Versicherten.
Auch Mängelansprüche sind ausgeschlossen, die auf besonders gefahrdrohende Umstände zurückzuführen sind, deren Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist der Versicherer billiger Weise vom VN verlangen konnte und verlangt hätte.
Zielgruppe sind Generalübernehmer, d. h. Unternehmer, die mit der Gesamtherstellung eines Bauvorhabens beauftragt sind, wobei sämtliche übernommenen Bau- und Ausbauleistungen an Subunternehmer vergeben werden, oder die als Bauträger bzw. Erschließungsträger ein Bauvorhaben erstellen, das der VN auf eigenen Rechnung errichtet, und das zum Verkauf an Dritte bestimmt ist.
Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...