Bausparguthaben

Guthaben eines Bausparvertrages, bestehend aus den Einzahlungen des Bausparers, ggf. erhaltenen Zulagen und Zinsen, abzüglich der Abschlussgebühr.

Das Guthaben muss in der Regel einen Mindestbetrag von 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme erreichen, damit eine Zuteilung möglich ist.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...