Beihilfeberechtigte (Krankenversicherung)

Beihilfeberechtigte Personen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sind Beamte und Richter, Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand, Witwen, Witwer und Kinder der vorgenannten Personen sowie in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehende Personen (Auszubildende und Praktikanten in der Verwaltung, Schulpraktikanten).

Weiterführende Links

Beihilfe (Private Krankenversicherung)

Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung)

Beihilfebescheinigung

Beihilfeversicherung VVG § 199

Hundertprozentgrenze Beihilfe

Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Bundesbeihilfe)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...