Beitragszahler

Die Prämien bzw. Beiträge zu einem Versicherungsvertrag können auch von einer anderen Person als dem Versicherungsnehmer übernommen werden. Dadurch erwirbt der Beitragszahler allerdings keine weitergehenden Rechte oder Pflichten am Versicherungsvertrag.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...