Beitragszuschuss (Gesetzliche Rentenversicherung)

Rentenbezieher, die nicht krankenversicherungspflichtig, sondern freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, können zu ihrer Rente wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes einen Zuschuss für die Krankenversicherung erhalten. Der Zuschuss wird nur auf Antrag gezahlt.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de