Belege

Belege, die der Versicherungsnehmer dem Versicherer im Schadenfall im Original oder als beglaubigte Abschrift einreichen muss, sind z. B. Rechnungen, Verzeichnisse, Inventuraufstellungen und Geschäftsbücher aller Art.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...